Tessinzeit
Kontakt

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Uhrenservice- und Restaurierungsleistungen von Tessinzeit.

Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026 In Kraft seit: 10. Juni 2026

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Beauftragung von Tessinzeit erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachstehenden Bedingungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter [email protected] zur Verfügung.

Abschnitt 01

1. Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe die nachstehend aufgeführte Bedeutung:

  • «Tessinzeit» / «wir» / «uns»: Das Uhrenserviceunternehmen Tessinzeit mit Sitz an der Kapellgasse 4, 6004 Luzern, Schweiz.
  • «Auftraggeber» / «Sie»: Jede natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Dienstleistungen von Tessinzeit in Anspruch nimmt.
  • «Dienstleistungen»: Sämtliche von Tessinzeit angebotenen Leistungen, insbesondere Zifferblattbegutachtung, Vollservice sowie Zifferblatt- und Gehäuserestaurierung.
  • «Uhr» / «Objekt»: Das vom Auftraggeber zur Begutachtung, Wartung oder Restaurierung eingebrachte Zeitmessinstrument.
  • «Vereinbarung»: Das Vertragsverhältnis zwischen Tessinzeit und dem Auftraggeber, das mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung zustande kommt und durch diese AGB ergänzt wird.

Abschnitt 02

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Tessinzeit und dem Auftraggeber. Sie sind Bestandteil jedes Auftrags, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

Auftraggeber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben oder über die gesetzliche Vertretung einer minderjährigen Person handeln. Mit der Beauftragung bestätigen Sie, rechtlich in der Lage zu sein, diese Vereinbarung einzugehen.

Unsere Dienstleistungen richten sich in erster Linie an Auftraggeber mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Internationale Aufträge können nach Absprache angenommen werden.

Abschnitt 03

3. Leistungsbeschreibung

Tessinzeit bietet folgende Kernleistungen an:

Zifferblattbegutachtung – CHF 105

Sorgfältige Inspektion mechanischer, automatischer und Quarzuhren mit Blick auf Zifferblattbeschaffenheit und Gangverhalten. Der Befund wird schriftlich zusammengefasst, und es werden nur geeignete Folgemassnahmen empfohlen.

Vollservice – CHF 235

Vollständige Überholung mit professionellem Werkzeug und zertifizierten Komponenten zur Wiederherstellung eines zuverlässigen Gangs. Geeignet für mechanische und automatische Kaliber. Abschliessende Gang- und Funktionsprüfung inklusive.

Zifferblatt & Gehäuserestaurierung – CHF 358

Restaurierung von Zifferblättern, Gehäusen und Armbändern unter Wahrung von Authentizität und historischem Wert. Abschluss mit Genauigkeits- und Wasserdichtigkeitsprüfung.

Tessinzeit behält sich vor, eine Leistung abzulehnen, wenn der Zustand des Objekts eine fachgerechte Ausführung nicht erlaubt oder das Ergebnis den qualitativen Anforderungen nicht entsprechen würde.

Abschnitt 04

4. Auftragserteilung und Ablauf

Ein Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail oder Formular) oder mündliche Absprache bei der persönlichen Übergabe zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Nach Eingang des Objekts wird der Zustand dokumentiert und dem Auftraggeber gegebenenfalls eine detaillierte Leistungsübersicht zugestellt. Wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen Kostenvoranschlag werden vorab kommuniziert und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung werden keine Leistungen ausgeführt, die den vereinbarten Umfang wesentlich überschreiten.

Abschnitt 05

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Vollständige und zutreffende Angaben zum Objekt sowie zu bekannten Mängeln oder Vorschäden zu machen.
  • Das Eigentum an der eingebrachten Uhr oder die Berechtigung zur Auftragserteilung nachzuweisen, sofern verlangt.
  • Das fertiggestellte Objekt innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellungsmeldung abzuholen oder die Versandadresse rechtzeitig mitzuteilen.
  • Die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu entrichten.
  • Unsere Dienstleistungen nicht für unerlaubte oder missbräuchliche Zwecke zu nutzen.

Nicht abgeholte Objekte können nach schriftlicher Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 60 Tagen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden.

Abschnitt 06

6. Geistiges Eigentum

Alle auf der Website, in Angeboten und Dokumentationen enthaltenen Inhalte – einschliesslich Texte, Bilder, Logos und Darstellungen – sind Eigentum von Tessinzeit oder lizenziert und durch das schweizerische Urheberrecht sowie internationale Abkommen geschützt.

Dem Auftraggeber wird eine eingeschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur persönlichen Nutzung der Inhalte eingeräumt. Jede gewerbliche Verwertung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt.

Fotos des eingebrachten Objekts, die zu Dokumentations- oder Qualitätszwecken aufgenommen werden, verbleiben im Eigentum von Tessinzeit, werden jedoch vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung öffentlich verwendet.

Abschnitt 07

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuell gültigen Preise werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung mitgeteilt.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, Banküberweisung, Debit- und Kreditkarten sowie weitere vor Ort kommunizierte Methoden.

Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung oder Lieferung des Objekts fällig, sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Rückerstattungen: Bei nachweislich mangelhafter Leistung, die auf Tessinzeit zurückzuführen ist, wird eine angemessene Lösung angeboten – entweder durch Nachbesserung, teilweise Rückerstattung oder Gutschrift. Rückerstattungen für bereits erbrachte, fachgerecht ausgeführte Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug ist Tessinzeit berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu berechnen sowie das Objekt bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

Abschnitt 08

8. Leistungsspezifische Bedingungen

Für die von Tessinzeit erbrachten Uhrenserviceleistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:

  • Umfang: Der Leistungsumfang wird auf Basis des Objektzustands bei Eingang festgelegt. Notwendige Zusatzarbeiten werden vor Ausführung kommuniziert.
  • Ersatzteile: Es werden, soweit verfügbar, Originalteile oder gleichwertige zertifizierte Komponenten verwendet. Der Auftraggeber wird informiert, sofern Originalersatzteile nicht beschafft werden können.
  • Bearbeitungszeiten: Angaben zu Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Tessinzeit informiert rechtzeitig über Verzögerungen.
  • Restaurierungsarbeiten: Bei Restaurierungen wird der Erhalt des originalen Charakters und historischen Wertes des Objekts angestrebt. Tessinzeit übernimmt keine Verantwortung für den Wertverlust, der durch sachgerecht ausgeführte Restaurierungsmassnahmen entstehen könnte.
  • Dokumentation: Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine schriftliche Zusammenfassung der durchgeführten Massnahmen.

Abschnitt 09

9. Haftungsausschluss

Tessinzeit erbringt seine Leistungen mit grösster Sorgfalt und auf Basis anerkannter handwerklicher Standards. Gleichwohl kann keine Gewähr für spezifische Ergebnisse oder die vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion oder des ursprünglichen Erscheinungsbilds übernommen werden, insbesondere bei stark beanspruchten oder vorgeschädigten Objekten.

Tessinzeit ist kein Sachverständiger für Uhrenversicherungen oder rechtliche Bewertungen und stellt keine entsprechenden Zertifikate aus.

Abschnitt 10

10. Haftungsbeschränkung

Im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet Tessinzeit nicht für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Wertverlust oder immaterielle Schäden.

Die Haftung von Tessinzeit für direkte Schäden ist auf den tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag für den jeweiligen Auftrag begrenzt, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

Für Ereignisse höherer Gewalt – einschliesslich Naturkatastrophen, Diebstahl durch Dritte trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände – übernimmt Tessinzeit keine Haftung. Eine angemessene Versicherung des eingebrachten Objekts liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

Abschnitt 11

11. Freistellung

Der Auftraggeber stellt Tessinzeit, seine Mitarbeitenden und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die aus der missbräuchlichen Nutzung unserer Dienstleistungen, aus falschen Angaben zum Objekt oder aus der Verletzung dieser AGB entstehen.

Abschnitt 12

12. Kündigung und Widerruf

Der Auftraggeber kann einen Auftrag jederzeit schriftlich widerrufen, solange mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Nach Arbeitsbeginn sind die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu vergüten.

Tessinzeit ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen oder zu beenden, wenn der Auftraggeber gegen diese AGB verstösst, unzutreffende Angaben gemacht hat oder die Zusammenarbeit aus anderen sachlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann.

Bei Kündigung bleiben Bestimmungen, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinaus Geltung beanspruchen – insbesondere Haftungsbeschränkungen, Freistellung und Gerichtsstand – weiterhin wirksam.

Abschnitt 13

13. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Das Wiener Kaufrecht (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Wir bitten Sie, uns direkt unter [email protected] zu kontaktieren, damit wir gemeinsam nach einer sachgerechten Lösung suchen können.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Luzern, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig. Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz können sich an den zuständigen Konsumentenschutzstellen wenden.

Tessinzeit ist zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren vor einer Konsumschlichtungsstelle bereit, sofern eine solche für unseren Tätigkeitsbereich zuständig ist.

Abschnitt 14

14. Allgemeine Bestimmungen

Vollständigkeit: Diese AGB stellen gemeinsam mit dem jeweiligen Auftragsschreiben die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorangegangenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Verzicht: Das Nichtgeltendmachen eines Rechts oder einer Bedingung durch Tessinzeit stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht oder diese Bedingung dar.

Abtretung: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tessinzeit abzutreten. Tessinzeit kann Rechte und Pflichten im Rahmen einer Unternehmensübertragung abtreten.

Mitteilungen: Rechtlich relevante Mitteilungen an Tessinzeit sind schriftlich an die in Abschnitt 16 genannte Adresse zu richten.

Abschnitt 15

15. Änderungen der AGB

Tessinzeit behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden durch Aktualisierung des Datums auf dieser Seite oder durch direkte Mitteilung an den Auftraggeber kommuniziert.

Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen nach dem Wirksamwerden von Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen. Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Bedingungen.

Abschnitt 16

16. Kontakt

Tessinzeit

Kapellgasse 4, 6004 Luzern, Schweiz

Telefon: +41 41 417 62 38

E-Mail (rechtliche Anfragen): [email protected]